Die Reinigung eines Abflussrohrs innerhalb einer Mietwohnung ist meist mit Kosten verbunden. Hierbei ist die Ursache der Verstopfung dafür ausschlaggebend, wer letzten Endes die Rechnung zahlen muss – Mieter oder Vermieter.
Im Folgenden machen wir deutlich, wann der Mieter oder der Vermieter eine Rohrverstopfung zahlt.
In der Regel zahlt der Vermieter bei einem verstopften Abflussrohr
Bestandteil des Mietobjekts sind sämtliche Gas , Wasser- und Elektroinstallationen. Der Mieter mietet somit all diese Installationen mit. Dementsprechend ist der Vermieter dazu verpflichtet, während der gesamten Mietdauer, alles in einem gebrauchsfähigen Zustand zu erhalten (§ 535 BGB). Demnach zahlt der Vermieter für alle Verstopfungen, die auf einen üblichen und vertragsmäßigen Gebrauch zurückzuführen sind. Essensreste im Abfluss des Geschirrspülers oder ein verstopfter Abfluss in der Dusche bei normalem Haarverlust zählen beispielsweise dazu.
Was können Sie tun, wenn der Vermieter bei einem verstopften Abfluss nicht reagiert?
Zeigt ein Vermieter keine Reaktion, nachdem Sie ihn auf eine Verstopfung im Rohrsystem hingewiesen haben, besteht in bestimmten Fällen die Möglichkeit, die Miete zu mindern. Hierzu wurden bereits in den verschiedensten Gerichtsverfahren Urteile gefällt. Kann der Mieter nicht duschen, weil die Dusche verstopft ist, ist eine Mietminderung von bis zu 30 % möglich. Bei zusätzlich entstandenen Folgeschäden durch ein nicht rechtzeitig gereinigtes Rohr kann zusätzlich Ersatz für entstandene Schäden vom Vermieter verlangt werden.
Zur Info: Wir raten immer dazu, sich mit einem fachkundigen Anwalt auszutauschen, bevor Sie eine Mietminderung eigenhändig durchführen. Wir teilen hier lediglich unsere ganz persönlichen Erfahrungen mit.
Abfluss verstopft — in diesen Fällen zahlt der Mieter
In bestimmten Fällen hat der Mieter die Kosten für eine Rohrreinigung zu tragen, auch wenn es auf den ersten Blick so scheint, als habe der Vermieter in jedem Fall die Kosten zu tragen. Kann der Vermieter zweifelsfrei nachweisen, dass die Rohre verstopft sind, weil der Mieter diese nicht sachgerecht benutzt hat, ist der Mieter für alle anfallenden Kosten zuständig. Hier spricht man auch von einer „nicht vertragsgemäßen Nutzung der Mietsache“. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn zu viele Essensreste in die Spüle geworfen wurden oder die Toilette als Entsorgung von Damenbinden zweckentfremdet wurde. Hierbei ist eine nicht vertragsgemäße Nutzung der Mietsache klar erkennbar. Der Mieter muss in diesem Fall vollständig für die Kosten aufkommen.
Ob in diesem Fall Gäste oder der Mieter die Verstopfung verursacht haben, ist hierbei unerheblich. Beim Verschulden einer Verstopfung durch Gäste trägt immer der Mieter die Verantwortung. Möchte der Vermieter nun die Kosten an den Mieter übertragen, muss dieser zweifelsfrei nachweisen können, dass die Verstopfung durch einen bestimmten Vermieter verursacht wurde.
In einem Einfamilienhaus oder direkt in einem verstopften Waschbecken lässt sich eine vom Mieter verursachte Verstopfung problemlos nachweisen. In einem Mehrfamilienhaus mit Fallrohr ist eine eindeutige Zuordnung meist nicht möglich. Hier bleibt der Vermieter auf den verursachten Kosten einer Verstopfung sitzen.
Abwasserrohr verstopft — diese Pflichten kommen auf Sie als Mieter zu
Über eine Verstopfung muss der Vermieter schnellstmöglich unterrichtet werden. Wird die Rohrverunreinigung nicht rechtzeitig dem Vermieter gemeldet und es kommt zu einer Überschwemmung und damit zusammenhängenden Folgeschäden, sind Sie als Mieter für die Schäden ggf. ersatzpflichtig.
Erfahren Vermieter rechtzeitig von einer Verstopfung im Abfluss, können diese rechtzeitig handeln und mögliche, kostenintensive Notreparaturen frühzeitig abwenden.