Abfluss verstopft – wer zahlt Mieter oder Vermieter?

Abfluss verstopft – wer zahlt Mieter oder Vermieter?

 

Wer muss zahlen, wenn das Rohr verstopft ist? Wenn ein Abflussrohr in einer Mietwohnung erstmal verstopft ist, ist die Reinigung schnell mit Kosten verbunden. Ob nun der Mieter oder der Vermieter für die Rohrreinigung zahlt, hängt von der Ursache der Verstopfung ab. Danach richtet sich, wer haftet und demnach auch wer die Kosten für die Reinigung zahlen muss.

Wir erklären, wann der Vermieter und wann der Mieter für die Beseitigung einer Rohrverstopfung zahlt.

 

Wenn das Abflussrohr verstopft ist, zahlt normalerweise der Vermieter

 

Sämtliche Installationen wie Elektroinstallationen, Gas oder auch Wasser sind grundsätzlich Bestandteil des Mietobjekts. Das bedeutet, dass der Mieter all diese Installationen mitmietet und der Vermieter verpflichtet ist, alles in einem gebrauchsfähigen Zustand zu überlassen und während der gesamten Mietdauer in diesem Zustand zu erhalten (§ 535 BGB).

Für alle Verstopfungen, die also auf einen üblichen und vertragsgemäßen Gebrauch zurückzuführen sind, zahlt demnach der Vermieter. Dazu zählen auch ein verstopfter Abfluss in der Dusche durch einen normalstarken Haarverlust oder ein paar Essensreste in dem Abfluss des Geschirrspülers.

 

Abfluss verstopft und der Vermieter reagiert nicht? Das können Sie tun!

 

Wenn klar ist, dass der Vermieter für die Kosten der Rohrreinigung aufkommen muss, bzw. sich um die Rohrreinigung kümmern muss, er aber keine Reaktion zeigt dürfen Mieter in bestimmten Fällen die Miete mindern. In verschiedenen Gerichtsverfahren wurden dazu schon Urteile gefällt.

Wenn zum Beispiel die Dusche verstopft ist und der Mieter deswegen nicht duschen kann, ist, laut einem bestehenden Urteil, eine Minderung der Miete um bis zu 30% möglich.

Wenn dem Mieter, durch ein nicht rechtzeitig gereinigtes verstopftes Rohr zusätzliche Folgeschäden entstanden sind, kann er zusätzlich Ersatz für die entstandenen Schäden, vom Vermieter, verlangen.

Hinweis: Wir sind keine Fachanwälte uns sprechen lediglich aus unseren Erfahrungen. Es ist natürlich immer Ratsam sich mit einem fachkundigen Anwalt auszutauschen, bevor Sie die Mietminderung eigenhändig in die Hand nehmen.

 

Verstopfter Abfluss: Dann zahlt der Mieter

 

Auf den ersten Blick scheint so, als wäre in jedem Fall der Vermieter für die Reinigung und die Kosten verantwortlich. Es gibt aber auch Fälle von Rohverstopfungen, bei denen der Mieter die Kosten zu tragen hat.

Kann der Vermieter ohne Zweifel nachweisen, dass die Rohre verstopft sind, weil der Mieter diese nicht sachgerecht benutzt hat, ist der Mieter für die Verstopfung und für die Kosten verantwortlich. In einem solchen Fall spricht man von einer „nicht vertragsgemäßen Nutzung der Mietsache“.

Wenn beispielsweise der Küchenabfluss verstopft ist, weil zu viele Essensreste in die Spüle geworfen wurden, oder wenn die Toilette als Müllschlucker für Damenbinden verwendet wurde, ist eine solche nicht vertragsgemäße Nutzung der Mietsache gegeben.

In diesem Fall zahlt der Mieter vollständig für die Kosten. Dabei ist es übrigens unerheblich ob die Verstopfungen durch die Mieter selbst oder durch deren Gäste verursacht werden. Wenn Gäste der Mieter die Verstopfung verschulden, tragen die Mieter die Verantwortung.

Wenn der Vermieter die Kosten für die Reinigung für ein verstopftes Abflussrohr nun an die Mieter übertragen will, muss er zweifelsfrei beweisen können, dass die Verstopfung durch einen bestimmten Mieter verursacht wurde.

In einem vermieteten Einfamilienhaus oder einem verstopften Waschbecken das sich innerhalb einer Wohnung befindet ist der Beweis durchaus möglich. Ist aber zum Beispiel das Fallrohr in einem Mehrfamilienhaus verstopft ist eine eindeutige Zuordnung des Schuldigen kaum möglich. Auch dann muss der Vermieter für die Kosten aufkommen.

 

Diese Pflichten haben Sie als Mieter, wenn das Abwasserrohr verstopft ist

 

Als Mieter sind Sie verpflichtet den Vermieter über eine Verstopfung zu informieren, sobald sie diese feststellen. Wenn Sie dies nicht rechtzeitig tun und es in Folge einer Rohrverstopfung zu einer Überschwemmung oder anderen Folgeschäden kommt, können Sie als Mieter für diese Schäden ersatzpflichtig sein.

Nach unserer Erfahrung sind Vermieter immer sehr dankbar, wenn sie frühzeitig von einem verstopften Abfluss erfahren. So kann er frühzeitig handeln und eine teure Notreparatur vermeiden.